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Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen
gewährleisten wir die fachkundige Betreuung der Versicherten. Bei Bedarf helfen wir bei der Antragstellung für
den Sozialhilfeträger und anderen Kostenträgern. Wir bieten einen kostenlosen Hausbesuch an, um die
persönliche Lage kennenzulernen und über die diversen
Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. Zusammen mit Ihnen und / oder Ihren Angehörigen suchen
wir dann nach einer optimalen Lösung. Im folgenden
möchten wir die verschiedenen Arten der Finanzierung
erläutern:
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Was sind Sachleistungen
? Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die
im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind,
gepflegt werden. Sie wird erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die
Vertragspartner der Pflegekasse sind und umfasst Hilfestellung in den Bereichen
Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche
Versorgung. Auf diese Weise wird es vielen Versicherten
ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Ein zugelassener
Pflegedienst kann die Pflegekasse monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:
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Stufe 1 |
384,00 Euro |
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Stufe 2 |
921,00 Euro |
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Stufe 3 |
1432,00 Euro |
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Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein
außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III
weit übersteigt, kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 EUR monatlich
ausgedehnt werden.
Was bedeutet Pflegegeld ? Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form
selbst sicherstellen (z.B. durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde), erhalten Pflegegeld.
Das Pflegegeld und die Häufigkeit der abzurufenden
Pflegeeinsätze sind entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit
gestaffelt:
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Stufe 1 |
205,00 Euro |
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Stufe 2 |
410,00 Euro |
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Stufe 3 |
665,00 Euro |
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I m Rahmen dieser Leistung sieht der Gesetzgeber vor,
in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen Vertragspartner der
Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. §37 Abs.3 SGB XI Als Beitrag zur Qualitätssicherung der
häuslichen Pflege sollen damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine
Entlastung der Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig
erkannt werden. Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die
Pflegekasse.
Was bedeutet Kombinationsleistung
? Falls der monatliche Höchstbetrag für die
Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird, können die Pflegekassen
gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass neben den
MitarbeiterInnen des Pflegedienstes noch mindestens eine weitere Pflegeperson an der Pflege
beteiligt
ist (z.B. ein Angehöriger oder ein Nachbar, Freunde etc.), die den restlichen
Hilfebedarf abdeckt. Wenn Sie von einem Pflegedienst betreut werden, ist
es oftmals sinnvoll, dass Sie Kombinationsleistung beantragen. Im
Einzelfall beraten wir Sie gern.
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