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[Kostenübernahme][Verhinderungspflege]


Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen gewährleisten wir die fachkundige Betreuung der Versicherten.
Bei Bedarf helfen wir bei der Antragstellung für den Sozialhilfeträger und anderen Kostenträgern.
Wir bieten einen kostenlosen Hausbesuch an, um die persönliche Lage kennenzulernen und über die diversen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.
Zusammen mit Ihnen und / oder Ihren Angehörigen suchen wir dann nach einer optimalen Lösung.
Im folgenden möchten wir die verschiedenen Arten der Finanzierung erläutern:

Was sind Sachleistungen ?
Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden. Sie wird erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die Vertragspartner der Pflegekasse sind und umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung. Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Ein zugelassener Pflegedienst kann die Pflegekasse monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:

Stufe 1

  384,00 Euro

Stufe 2

  921,00 Euro

Stufe 3

1432,00 Euro

Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 EUR monatlich ausgedehnt werden.

Was bedeutet Pflegegeld ?
Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form selbst sicherstellen (z.B. durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde), erhalten Pflegegeld. Das Pflegegeld und die Häufigkeit der abzurufenden Pflegeeinsätze sind entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:

Stufe 1

205,00 Euro

Stufe 2

410,00 Euro

Stufe 3

665,00 Euro

I
m Rahmen dieser Leistung sieht der Gesetzgeber vor, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen Vertragspartner der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. §37 Abs.3 SGB XI
Als Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sollen damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine Entlastung der Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig erkannt werden. Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Pflegekasse.

Was bedeutet Kombinationsleistung ?
Falls der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird, können die Pflegekassen gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld gewähren.
Voraussetzung hierfür ist, dass neben den MitarbeiterInnen des Pflegedienstes noch mindestens eine weitere Pflegeperson an der Pflege beteiligt ist (z.B. ein Angehöriger oder ein Nachbar, Freunde etc.), die den restlichen Hilfebedarf abdeckt.
Wenn Sie von einem Pflegedienst betreut werden, ist es oftmals sinnvoll, dass Sie Kombinationsleistung beantragen. Im Einzelfall beraten wir Sie gern.

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